 
 
  Unsere Dienstleistungen
  Grundlage
  für
  Art
  und
  Umfang
  der
  bedarfs-
  gerechten
  Betreuung
  und
  des
  daraus
  abgeleiteten 
  Handlungsbedarfs
  ist
  die
  Ermittlung
  der
  betriebs- 
  bezogenen
  Gefährdungen
  und
  Belastungen.
  Diese 
  werden
  aus
  der
  Grundbetreuung
  und
  einem
  be-
  triebsspezifischen
  Betreuungsanteil
  ermittelt.
  Wir 
  orientieren
  uns
  an
  den
  betrieblichen
  Möglich-
  keiten
  und
  binden
  Ihre
  betrieblichen
  Mitarbeiter 
  in unser Sicherheitskonzept mit ein.
 
 
  Das Leistungspaket umfasst folgende Maßnahmen:
  •
  
  Regelmäßige Begehungen:
  Die
   
  Begehung
  ihres
  
  Betriebes
  
  erlaubt
  
  es,
  
  gemeinsam
  
  mit
  
  Ihnen
   
  bzw.
  
  mit
  
  einem
  
  Beauftragten
  Ihrerseits
  die 
  Bedingungen
  an
  den
  Arbeitsplätzen 
  untersuchen.
  •
  
  Arbeitschutzausschusssitzung:
  Teilnahme an 
  
  
  Arbeitsschutzausschusssitzungen. 
  Der
  Arbeitsausschuss
  
  (ASA)
  ist
  ein
  Organ
  des 
  betrieblichen
  Arbeitsschutzes
  und
  wird
  ab
  einer 
  Betriebsgröße
  mit
  mehr
  als
  20
  Beschäftigten 
  vorgeschrieben 
  ( § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASIG).
  •
  
  Gefährdungsbeurteilung:
  Wir
  unterstützen
  Sie
  bei
  der
  Erstellung
  und 
  Fortschreibung
  der
  Gefährdungsbeurteilung.
  Der 
  Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung 
  die
  für
  Beschäftigten
  mit
  der
  Arbeit
  verbunden 
  Gefährdungen
  zu
  ermitteln
  und 
  Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen
  (§
  5
  und
  6
  des
  Arbeitsschutzgesetz).
  Das 
  Ergebnis
  der
  Gefährdungsbeurteilung,
  die
  von 
  Ihm
  festgelegten
  Maßnahmen
  und
  das
  Ergebnis 
  Ihrer Überprüfung sind schriftlich festzuhalten.
    
  •
  
  Betriebsanweisungen:
  
  
  Arbeitsschutz
  und
  Unfallverhütungsvorschrift 
  verlangen,
  Betriebsanweisungen
  vorzuhalten. 
  Dies
  gilt
  sowohl
  für
  Maschinen
  und 
  Anlagen,
  als 
  auch für Arbeits- und Gefahrstoffe.
  Wir erstellen Ihnen diese Betriebsanweisungen.
  •
  
  Unterweisungen:
  In
  fragen
  des
  Unfall-
  und
  Gesundheitsschutzes 
  müssen
  Ihre
  Mitarbeiter
  regelmäßig
  unterwiesen 
  werden ( Arbeitsschutzgesetz §12)
  Nach
  §
  4
  der
  Unfallverhütungsvorschrift 
  DGUV-Vorschrift
  1
  Grundsätze
  der
  Prävention, 
  sind
  die
  Unterweisungen
  mindestens
  einmal 
  Jährlich
  durchzuführen.
  Wir
  schulen
  Ihre 
  Vorgesetzten und Ihre Mitarbeiter.
  •
  
  Gefahrstoffkataster:
  
  Haben
  Sie
  Gefahrstoffe
  in
  Ihrem
  Unternehmen 
  sind
  sie
  verpflichtet,
  ein
  Gefahrstoffverzeichnis 
  zu
  führen.
  Wir
  übernehmen
  dessen
  Erstellung, 
  Prüfung und Einstufung.
  •
  
  Persönliche Schutzausrüstung:
  Persönliche
  Schutzausrüstung
  ist,
  wenn
  nötig, 
  vom
  Arbeitgeber
  zu
  stellen.
  Wir
  beraten
  Sie 
  gerne.
  •
  
  Lärmmessung:
  
  Lärm ist gesundheitsschädlich. 
  Wir
  führen
  Arbeitsplatzmessungen
  durch
  und 
  erstellen ein Lärmprotokoll.
  •
  
  Beleuchtungsmessung:
  Ausreichende
  Beleuchtung
  ist
  wichtig
  für
  einen 
  Arbeitsplatz,
  sowohl
  um
  Unfälle
  zu
  vermeiden, 
  aber auch um Leistungsfähigkeit
  
  und
  Qualität
  zu
  sichern.
  Wir
  überprüfen
  Ihre 
  Arbeitsplätze
  und
  erarbeiten,
  wenn
  nötig, 
  Lösungsvorschläge.
  •
  
  Aus-und Fortbildung:
  Wir bilden wir Ihre Mitarbeiter-/in bei Ihnen im 
  Unternehmen als Brandschutzhelfer (BSH) 
  gemäß DGUV-Information 205-023 aus.
  Grundlagen:
  Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus 
  der Gefährdungsbeurteilung.
  Brandschutzhelfer (nach ASR A 2.2 Abs. 7.3 
  Punkt 2) sollten min. 5% der Beschäftigten sein, 
  auch bei Krankheit oder Urlaub der Mitarbeiter 
  sollten die 5% sichergestellt sein.
  Weitere rechtliche Grundlagen:
  - § 10 Abs. 2 ArbSchG
  -ASR A2.3 Fluchtwege und 
  
  Notausgänge,Flucht- und Rettungsplan
  - ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  -DGUV Information 205-023
   Brandschutzhelfer - Ausbilden und     
   Befähigung
  •
  
  Sonstige Messungen:
  
  Nach Rücksprache.  
  •
  
  
  Online-Meetings:
  Auf Wunsch.
 
  
 
   
   
 
  
 
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